8. Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum dient der Teilnahme an Konferenzen, Geschäftstreffen, Messen,
Seminaren sowie Firmenbesuchen.

In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Schreiben des Arbeitgebers.
  • Einladungsschreiben eines Unternehmens oder einer Einrichtung in Ägypten.
  • Nachweis über den Zweck und die Dauer der Reise.

Ein Geschäftsvisum gilt nicht als Arbeitserlaubnis und berechtigt nicht zur Aufnahme einer
Beschäftigung in Ägypten.

9. Arbeitsvisum

Das Einreisevisum darf nicht mit einer Arbeitserlaubnis verwechselt werden. Selbst wenn ein
Ausländer zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Ägypten einreist, darf er seine Tätigkeit
erst nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Erteilung der
Arbeitserlaubnis und der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis aufnehmen.

In der Regel unterstützt der Arbeitgeber oder das Unternehmen in Ägypten bei der
Durchführung dieser Verfahren. Dazu können gehören:

  • Arbeitsvertrag mit einem ägyptischen Arbeitgeber.
  • Zustimmung der zuständigen Behörden.
  • Erteilung der Arbeitserlaubnis.
  • Ausstellung oder Anpassung der Aufenthaltserlaubnis entsprechend der Art der Beschäftigung.

Eine Beschäftigung in Ägypten auf Grundlage eines Touristen- oder Besuchsvisums ist nicht zulässig.

10. Diplomatische und offizielle Visa

Diese Visa werden Inhabern diplomatischer oder offizieller Reisepässe, Mitgliedern offizieller
Delegationen sowie Vertretern internationaler Organisationen erteilt.

Sie unterliegen besonderen Vereinbarungen zwischen Ägypten und den jeweiligen Staaten
und gelten nicht für gewöhnliche Reisende.

11. Visum für die einmalige Einreise

Dieses Visum berechtigt zu einer einzigen Einreise nach Ägypten. Es verliert seine Gültigkeit
mit der Ausreise aus dem Land, auch wenn die ursprünglich gewährte Aufenthaltsdauer
noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Es eignet sich für Reisende, die lediglich einen einmaligen Aufenthalt in Ägypten planen.

12. Visum für mehrfache Einreisen

Dieses Visum ermöglicht mehrere Einreisen nach Ägypten innerhalb seiner Gültigkeitsdauer,
wobei die jeweils zulässige Aufenthaltsdauer pro Einreise einzuhalten ist.

Es eignet sich insbesondere für Personen, die:

  • mehrmals im Jahr nach Ägypten reisen,
  • regelmäßig geschäftlich unterwegs sind,
  • Familienangehörige wiederholt besuchen.
Wann sollte das Visum bereits vor der Reise beantragt werden?

Es wird empfohlen, das Visum vor der Einreise zu beantragen, wenn:

  • Ihre Staatsangehörigkeit nicht für ein Visum bei der Einreise berechtigt ist.
  • Der Reisezweck Arbeit, Studium oder medizinische Behandlung ist.
  • Ihr Fall eine vorherige Sicherheitsgenehmigung erfordert.
  • Sie mit einem Reisedokument anstelle eines regulären Reisepasses reisen.
  • Ihnen die Einreise nach Ägypten bereits einmal verweigert wurde oder Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen vorliegen.

Die frühzeitige Beantragung des Visums kann mögliche Schwierigkeiten bei der Einreise
vermeiden, insbesondere für Personen, die erstmals nach Ägypten reisen.

Arten der Aufenthaltserlaubnisse in Ägypten

Nach der Einreise nach Ägypten kann es erforderlich sein, eine Aufenthaltserlaubnis zu
beantragen, wenn der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erfolgen soll und hierfür ein
gesetzlich anerkannter Aufenthaltsgrund besteht.

Nachfolgend finden Sie die bekanntesten Arten von Aufenthaltserlaubnissen.

Art der Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsgrund Arbeitsaufnahme erlaubt
Touristische Aufenthaltserlaubnis Tourismus
Aufenthalt aufgrund der Ehe Ehe mit einem ägyptischen Staatsbürger oder einer ägyptischen Staatsbürgerin Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
Studienaufenthalt Studium Gemäß den geltenden Vorschriften
Arbeitsaufenthalt Beschäftigung
Investorenaufenthalt Investition Abhängig von der Art der Tätigkeit
Aufenthalt aus medizinischen Gründen Medizinische Behandlung
1. Touristische Aufenthaltserlaubnis

Die touristische Aufenthaltserlaubnis wird Ausländern erteilt, die sich nach Ablauf ihres
Touristenvisums weiterhin in Ägypten aufhalten möchten.

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, der Gültigkeit des
Reisepasses sowie der Entscheidung der Pass-, Einwanderungs- und
Staatsangehörigkeitsbehörde.

Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in Ägypten.

2. Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund eines bestimmten gesetzlichen
Aufenthaltsgrundes erteilt, beispielsweise:

  • Arbeit.
  • Studium.
  • Ehe.
  • Investition.
  • Medizinische Behandlung.
  • Begleitung eines Familienangehörigen.

Die Aufenthaltserlaubnis bleibt an den Fortbestand des jeweiligen Aufenthaltsgrundes gebunden.

3. Gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis

Die gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis gehört zu den Aufenthaltstiteln, die von der
Generalverwaltung für Pässe, Einwanderung und Staatsangehörigkeit bestimmten
Ausländern unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erteilt werden.

Sie wird jedoch nicht automatisch allein aufgrund eines längeren Aufenthalts in Ägypten gewährt.

Die Erteilung erfolgt nach Prüfung durch die zuständige Behörde.

4. Besondere Aufenthaltserlaubnis

Die besondere Aufenthaltserlaubnis ist eine gesetzlich geregelte Aufenthaltskategorie, die
bestimmten Personengruppen gemäß den ägyptischen Gesetzen gewährt wird.

Sie kann nicht allein aufgrund des Wunsches nach einem dauerhaften Aufenthalt beantragt werden.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Generalverwaltung für Pässe,
Einwanderung und Staatsangehörigkeit.

5. Dreijährige Aufenthaltserlaubnis

Für bestimmte Personengruppen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann eine
Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren erteilt werden.

Die tatsächliche Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Aufenthaltsgrund, den eingereichten
Unterlagen sowie der Entscheidung der zuständigen Behörde.

6. Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe mit einem ägyptischen Staatsbürger oder einer ägyptischen Staatsbürgerin

Ausländer, die rechtsgültig mit einem ägyptischen Staatsbürger oder einer ägyptischen
Staatsbürgerin verheiratet sind, können eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Ehe
beantragen.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass.
  • Offizielle und anerkannte Heiratsurkunde.
  • Personalausweis (National ID) des ägyptischen Ehepartners.
  • Nachweis des Wohnsitzes.
  • Aktuelle Passfotos.
  • Weitere Unterlagen, die von der Passbehörde verlangt werden können.

Die Ehe muss offiziell registriert und rechtlich anerkannt sein.

Die Eheschließung führt weder automatisch zur ägyptischen Staatsangehörigkeit noch zu
einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Sie stellt lediglich die rechtliche Grundlage für die
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis dar.

7. Arbeitsaufenthalt

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wird Ausländern erteilt, die bei
einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Ägypten tätig sind und die erforderlichen
Verfahren zur Erlangung der Arbeitserlaubnis abgeschlossen haben.

In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Arbeitsvertrag.
  • Arbeitserlaubnis.
  • Unterlagen des Arbeitgebers.
  • Reisepass.
  • Passfotos.
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen.
8. Studienaufenthalt

Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird an Personen erteilt, die an einer ägyptischen
Universität oder einem ägyptischen Institut eingeschrieben sind.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
  • Schreiben der Universität.
  • Reisepass.
  • Nachweis des Wohnsitzes.
  • Passfotos.

Die Aufenthaltserlaubnis bleibt gültig, solange das Studium fortgesetzt wird und alle
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Aufenthaltserlaubnis für Investoren

Ausländische Investoren oder Gesellschafter eines ägyptischen Unternehmens können eine
Aufenthaltserlaubnis beantragen, die mit ihrer Investition verbunden ist.

Grundlage hierfür sind die geltenden ägyptischen Gesetze über Investitionen und den
Aufenthalt von Ausländern.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Reisepass.
  • Handelsregisterauszug des Unternehmens.
  • Steuerkarte.
  • Gesellschaftsvertrag oder Eigentumsnachweise.
  • Unterlagen der General Authority for Investment (GAFI), sofern erforderlich.
  • Nachweis über die Eigenschaft als Investor oder Gesellschafter.

Die Gründung eines Scheinunternehmens oder eines nicht aktiven Unternehmens reicht
nicht aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Jeder Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft.

10. Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie

In bestimmten Fällen kann der Besitz einer Immobilie in Ägypten eine Grundlage für die
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis darstellen, sofern sowohl die Immobilie als auch der
Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

In der Regel können folgende Unterlagen verlangt werden:

  • Anerkannter Eigentumsnachweis.
  • Nachweis über die Bezahlung der Immobilie.
  • Angaben zur Immobilie.
  • Reisepass.
  • Nachweis des Wohnsitzes.

Der Kauf einer Wohnung oder einer anderen Immobilie führt jedoch nicht automatisch zur
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Daher sollte vor dem Immobilienerwerb stets die jeweils geltende Gesetzeslage geprüft werden.

11. Aufenthaltserlaubnis aus medizinischen Gründen

Erfordert der Gesundheitszustand eines Patienten einen längeren Aufenthalt in Ägypten,
kann eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Verlängerung des Aufenthalts zu medizinischen
Zwecken beantragt werden.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller ärztlicher Bericht.
  • Schreiben des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes.
  • Nachweis über die voraussichtliche Dauer der Behandlung.
  • Reisepass.
  • Nachweis des Wohnsitzes.
12. Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige

Ehegatten sowie Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen eine abgeleitete
Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn der Hauptantragsteller über eine Aufenthaltserlaubnis
zum Zweck der Arbeit, des Studiums oder einer Investition verfügt.

Eine abgeleitete Aufenthaltserlaubnis berechtigt jedoch nicht automatisch zur
Arbeitsaufnahme.

Erforderliche Grundunterlagen für die Aufenthaltserlaubnis

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der Aufenthaltserlaubnis.
Für die meisten Anträge werden jedoch folgende Dokumente benötigt:

  • Original des gültigen Reisepasses.
  • Kopien des Reisepasses und des Einreisevisums.
  • Aktuelle Passfotos.
  • Ausgefülltes Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis.
  • Nachweis einer Wohnanschrift in Ägypten.
  • Unterlagen, die den Aufenthaltszweck belegen.
  • Zahlungsnachweis der anfallenden Gebühren.
  • Bisherige Aufenthaltserlaubnis bei einer Verlängerung.

Je nach Einzelfall kann die Pass-, Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
weitere Unterlagen verlangen.

Beglaubigung ausländischer Dokumente

Wenn Dokumente außerhalb Ägyptens ausgestellt wurden – beispielsweise eine
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Bildungsnachweise –, kann Folgendes erforderlich sein:

  1. Beglaubigung im Ausstellungsstaat.
  2. Legalisierung durch die ägyptische Botschaft oder das ägyptische Konsulat im Ausstellungsland.
  3. Beglaubigung durch das ägyptische Außenministerium, sofern erforderlich.
  4. Übersetzung der Dokumente ins Arabische durch eine anerkannte Übersetzungsstelle, falls dies verlangt wird.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Hurghada

Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer in Hurghada werden über die
Passbehörde Hurghada eingereicht, die der Generalverwaltung für Pässe, Einwanderung
und Staatsangehörigkeit untersteht.

Das Verfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.
  2. Einreichung des Antrags.
  3. Prüfung der Unterlagen.
  4. Zahlung der anfallenden Gebühren.
  5. Einholung zusätzlicher Genehmigungen, sofern erforderlich.
  6. Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach Genehmigung des Antrags.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Kairo

Die Generalverwaltung für Pässe, Einwanderung und Staatsangehörigkeit in Abbassia ist
die wichtigste Behörde für Aufenthaltserlaubnisse von Ausländern in Kairo.

Darüber hinaus gibt es weitere zuständige Dienststellen, abhängig vom Wohnort oder von
der Art des Antrags.

Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung zu vergewissern, welche Dienststelle für den
jeweiligen Antrag zuständig ist.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Es wird empfohlen, die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Das Verfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Überprüfung der Gültigkeit des Reisepasses.
  2. Bereithalten der bisherigen Aufenthaltserlaubnis.
  3. Aktualisierung des Wohnsitznachweises.
  4. Vorlage eines Nachweises über den weiterhin bestehenden Aufenthaltsgrund.
  5. Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren.
  6. Einreichung des Antrags bei der zuständigen Passbehörde.
  7. Aufbewahrung der Antragsquittung bis zur Ausstellung der neuen Aufenthaltserlaubnis.
Was passiert nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis?

Eine nicht rechtzeitig verlängerte Aufenthaltserlaubnis kann unter anderem folgende Folgen haben:

  • Verhängung von Geldstrafen.
  • Verzögerungen bei der Ausreise.
  • Erschwerte Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Zukunft.
  • Einleitung rechtlicher Maßnahmen in bestimmten Fällen.

Daher wird empfohlen, die Aufenthaltserlaubnis stets vor ihrem Ablauf zu verlängern.

Häufig gestellte Fragen
Darf man mit einem Touristenvisum oder einer touristischen Aufenthaltserlaubnis in Ägypten arbeiten?

Nein. Weder ein Touristenvisum noch eine touristische Aufenthaltserlaubnis berechtigen zur
Arbeitsaufnahme in Ägypten.

Kann ein Touristenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden?

Dies kann in bestimmten Fällen – beispielsweise aufgrund einer Ehe, eines Studiums, einer
Beschäftigung oder einer Investition – möglich sein und bedarf der Zustimmung der
zuständigen Behörden.

Erhält man durch die Ehe mit einem ägyptischen Staatsbürger automatisch eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Die Ehe stellt lediglich die rechtliche Grundlage für die Beantragung einer
Aufenthaltserlaubnis dar. Die Erteilung erfolgt ausschließlich nach den offiziellen
gesetzlichen Verfahren.

Verleiht die Ehe automatisch die ägyptische Staatsangehörigkeit?

Nein. Für die ägyptische Staatsangehörigkeit gelten eigenständige gesetzliche
Voraussetzungen und Verfahren, die unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis sind.

Erhält man durch den Kauf einer Immobilie automatisch eine Aufenthaltserlaubnis?

Nicht unbedingt. Dies hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der
Erfüllung aller Voraussetzungen ab.

Kann eine Aufenthaltserlaubnis nach ihrem Ablauf noch verlängert werden?

In vielen Fällen kann eine nachträgliche Regelung des Aufenthaltsstatus beantragt werden.
Dabei können jedoch Geldstrafen oder zusätzliche Verfahren anfallen.

Offizielle Informationsquellen

Für die aktuellsten Informationen wird empfohlen, sich an die folgenden offiziellen Stellen zu wenden:

  • Offizielles ägyptisches E-Visa-Portal.
  • Generalverwaltung für Pässe, Einwanderung und Staatsangehörigkeit.
  • Ägyptisches Innenministerium.
  • Ägyptisches Außenministerium.
  • Ägyptisches Arbeitsministerium.
  • Ägyptische Botschaften und Konsulate im Ausland.
Zusammenfassung des Leitfadens

Die Wahl des richtigen Visums ist der erste Schritt für jeden Ausländer, der nach Ägypten
reisen möchte.

Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis setzt hingegen stets einen rechtlich anerkannten
Aufenthaltsgrund voraus, beispielsweise Arbeit, Studium, Ehe, Investition oder medizinische
Behandlung.

Dabei sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • Ein Touristenvisum berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme.
  • Die Ehe mit einem ägyptischen Staatsbürger oder einer ägyptischen Staatsbürgerin führt nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis oder zur ägyptischen Staatsangehörigkeit.
  • Der Erwerb einer Immobilie garantiert keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis sollte vor ihrem Ablauf rechtzeitig verlängert werden.
  • Die Verfahren unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Art des Antrags.
  • Die endgültige Entscheidung über Visa- und Aufenthaltsanträge liegt ausschließlich bei den zuständigen ägyptischen Behörden.

Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine
Rechtsberatung dar.

Es wird empfohlen, sich vor jeder Antragstellung bei den zuständigen offiziellen Behörden
über die jeweils geltenden Gesetze, Vorschriften und Verfahren zu informieren.